Wichtiger Hinweis
Warum es möglich ist, ohne weiteres einen Ehrentitel einer US Kirche zu bekommen
Natürlich erreichen uns immer wieder Fragen im Bezug auf die Rechtmäßigkeit der von uns angebotenen Auszeichnungen. Wir möchten darauf nun näher eingehen, da einige Besucher unserer Seiten verunsichert sind durch falsch recherchierte Informationen Dritter. Es wird seitens Dritter leider oft deutsches und amerikanisches Recht bunt vermischt, es fehlt jede Substanz für falsche und teils in sich unschlüssige Behauptungen und wir möchten an dieser Stelle aufklären.
Zum Verständnis:
In den USA sind Staat und Religion streng voneinander getrennt. Schon die ersten Siedler von Rhode Island, vom englischen Königreich wegen ihres Glaubens verfolgte Quäker, legten Wert auf die Trennung von Staat und Kirche. Heute findet sich das Trennungsgebot im Ersten Zusatz zur Amerikanischen Verfassung, angenommen am 15. Dezember 1791 als Teil der Bill of Rights ("Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof.")
Während der Volkszählung wird die religiöse Zugehörigkeit der Bürger zu irgendwelchen Kirchen nicht erhoben, den Staat interessiert es nicht, was seine Bürger glauben. Und er erkennt auch keine Religionsgemeinschaften an, so daß jeder der will, seine eigene Kirche gründen kann. So gibt es im Staate New York sogar eine "Spongebob Church". Wenn Sie sich diese Seite einmal anschauen möchten, wird schnell klar, daß wirklich keine staatlichen Auflagen existieren, die eine Kirchengründung regeln.
Die Religionsgemeinschaften werden nicht erfasst und daher gibt es auch keine überprüfbaren Angaben, was die Größe betrifft, oder die Zielrichtung der Gemeinschaft. Sie werden kein Verzeichnis der Freikirchen finden. Allerdings ist es üblich, daß ernsthafte Kirchen (Freikirchen) in den USA als Non Profit Corporation gegründet werden. Eine weitere Eintragung als Kirche findet schlicht und ergreifend seitens der Regierung nicht statt. Die Existenz der Kirche ist daher durch die Gründung einer Non Profit Corporation nachzuweisen, soweit man als Gründer einer Kirche einen Nachweis über die Existenz der Kirche angeben möchte.
So eine Kirche ist die MLDC mit Sitz in Florida und Registrierung in Miami In den "Articles of Incorporation" ist verzeichnet, daß Zweck der Non Profit Corporation die Führung einer kirchlichen Glaubensgemeinschaft ist, somit ist der Bezug zur Kirchenarbeit klar definiert und es ist möglich, das die MLDC kirchliche Ehrenwürden vergibt.
Zur Führbarkeit in Deutschland:
Es ist für die Führbarkeit eines kirchlichen Titels in Deutschland laut Kultusministerium nur erheblich, ob die ausländische verleihende Stelle zur Vergabe im Ursprungsland (hier also USA) berechtigt ist. Da es ab 01.01.05 keinen Nostrifizierungszwang mehr in Deutschland gibt, ist allein das ausschlaggebend. Da die MLDC nun in den USA als Freikirche einen Ehrendoktortitel der MLDC in einem kirchennahen Themenbereich ausstellen darf, ist dieser also auch in Deutschland führbar. Siehe dazu auch "Tragen der Titel"
Bitte nicht vergessen:
Von Dritten bemäkelt wird oft, daß die MLDC ja nirgends verzeichnet ist, also nicht als Kirche eingetragen ist. Wie vorstehend hoffentlich deutlich wurde, existiert so eine öffentliche Eintragung auch nicht, es gibt kein Organ innerhalb der US-Regierung, das ein "Kirchenverzeichnis" führt.
Somit ist es natürlich nicht möglich, das wir in Registern wie www.anabin.de gelistet sind, oder das man die Kirche in den Listen der amerikanischen Regierung führt. Denn das werden nur Hochschulen, und dies sind wir ja nicht. Wären wir eine Hochschule, könnten wir gar keine kirchlichen Ehrentitel anbieten!



