Tragen der Titel
Sowohl Doktorgrade, als auch Professorgrade dürfen auch im nicht-akademischen Bereich öffentlich geführt werden, wenn sie nicht mit Amts- oder Dienstbezeichnungen verwechselt werden können. Eine Bezeichnung ist dann einer Amts- oder Dienstbezeichnung zum Verwechseln ähnlich, wenn nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Beurteilers eine Verwechslung möglich ist (BGH GA 1966, 279)
Daher müssen unsere Titel so geführt werden, dass eine Verwechslung mit akademischen Graden ausgeschlossen ist. Es muß erkennbar sein:
1.) das es sich um einen kirchlichen Ehrentitel (h.c.) handelt
2.) welches Fachgebiet
3.) Herkunftsland
In diesen Schreibweisen ist das Tragen der von uns angebotenen Ehrentitel möglich
(siehe auch AZ 3 ST 303/76 des OLG Bayern)
Name Zuname
Dr. h.c. of metaphysiks, MLDC Institute (USA)
Bitte kürzen Sie den kirchlichen Bereich nur dann ab, wenn definitiv eine Verwechslung mit einem inländischem oder ausländischem akademischen Titel nicht statt finden kann. Die Verantwortung für das gesetzeskonforme Tragen der Titel im jeweiligen Land trägt der Erwerber.
Achtung: den Ehrentitel "of divinity" dürfen Sie nicht "div." abkürzen, da "div." in Deutschland für Doktortitelträger steht, die mehr als 3 Doktortitel haben. (Siehe auch Dr. multi)
Weitere Hinweise zum Tragen der Titel



